- Bundesgerichtshof (BGH)
- letztinstanzlicher oberster Gerichtshof für Zivil- und Strafsachen; Sitz in Karlsruhe. Der BGH entscheidet durch die mit jeweils fünf Mitgliedern (Vorsitzenden Richtern und Richtern) besetzten Zivil- und Strafsenate. Die Richter werden durch den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen (Art. 95 II GG; Richterwahlgesetz) und vom Bundespräsidenten ernannt.- 1. Sachliche Zuständigkeit: (1) In Zivilsachen über das Rechtsmittel der ⇡ Revision gegen ⇡ Urteile der Oberlandesgerichte, und (selten) der ⇡ Sprungrevision gegen Urteile der Landgerichte; dabei müssen die Parteien durch bei dem BGH zugelassene ⇡ Rechtsanwälte vertreten sein; (2) in Strafsachen u.a. als Rechtsmittelgericht über Revision gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts und des Landgerichts (Große Strafkammer und Schwurgericht); die ⇡ Staatsanwaltschaft wird durch den Generalbundesanwalt und Bundesanwälte vertreten; (3) in Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes über die Rechtsmittel der Beschwerde und der Berufung gegen Entscheidungen des ⇡ Bundespatentgerichts; (4) in der Berufsgerichtsbarkeit der ⇡ Steuerberater und ⇡ Steuerbevollmächtigten im dritten Rechtszug nach dem Steuerberatungsgesetz sowie im berufsgerichtlichen Verfahren gegen ⇡ Wirtschaftsprüfer und ⇡ vereidigte Buchprüfer im dritten Rechtszug nach der Wirtschaftsprüferordnung.- 2. Veröffentlichung von BGH-Entscheidungen: Bedeutsame Entscheidungen des BGH in Zivil- und Strafsachen werden in amtlicher Sammlung (BGHZ und BGHSt) veröffentlicht und sind von großem Einfluss auf Auslegung und Fortentwicklung des Rechts.
Lexikon der Economics. 2013.